In die getrennte Papiererfassung gehören
Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton (ohne Anhaftung von Speiseresten)
Zum Beispiel:
- Brötchentüten
- Eierschachteln
- Faltschachteln jeglicher Art
- Mehl- und Zuckertüten
- Nudelkartons
- Papiertragetaschen
- Pappummantelung von Joghurtbechern u.Ä.
- Pizzakartons
- Pralinenschachteln
- Tiefkühlverpackungen
- Versandkartons und Pappen aus dem Internet- und Versandhandel
- usw.
Grafische Papiere
Zum Beispiel:
- Briefe
- Briefumschläge
- Bücher
- Geschenkpapier
- Kataloge
- Postkarten
- Schulhefte
- Werbeprospekte
- Zeitungen
- Zeitschriften
- usw.
In die getrennte Papiererfassung gehören nicht
Alle Materialien, die nicht aus Papier, Pappe und Karton sind.
Produkte mit Papierfaseranteilen, die sich für die getrennte Papiererfassung nicht eignen.
Zum Beispiel:
- Backpapier und -ofenschalen
- Benutzte Papier-Handtücher, -Taschentücher, -Servietten
- Beschichtete Papiere (z.B. Faxthermopapier)
- Butterfolie
- Fotos
- Getränkebecher
- Grußkarten mit Batterien
- Klebebänder auf Papier
- Klebeetiketten und das Trägerpapier
- Küchenkrepp
- Liegenpapier, Tischdecken
- Milch- oder Getränkekartons
- nicht restentleerte Verpackungen
- Staubsaugerbeutel
- Suppen- und Soßentüten
- Tapeten
- Teebeutel, Tee- und Kaffeefilter
- Windeln
- usw.